Ein kinderloser Mann will Kindergeld

Würzburg (fhd) – Ein kinderloser Mann will Kindergeld.

Der 53-jährige Herbert M. aus Würzburg hat die Nase voll. Sein Leben lang musste er sich an Regeln halten. Als Kind ermahnte ihn seine Mutter, den Teller leer zu essen. Auch wenn es Spinat und Kartoffelbrei gab. Sein Deutschlehrer wies ihn an, den Füllfederhalter in der rechten Hand zu halten, obwohl Herbert M. Linkshänder ist.

Später sagte ihm seine damalige Freundin Monika, er solle beim Grüßen den Hut abnehmen. „So steht es im Knigge”, sagte sie. Dann gebot es der Anstand, dass er Monika heiratete, bevor er mit ihr den Beischlaf vollzog. Nun, dazu kam es nicht. Im Brief des Testamentsvollstreckers stand, dass Monika von ihrem Großvater ein Häuschen geerbt hatte. Bei Nacht und Nebel war sie verschwunden.

Und so ging es Tag für Tag in Herberts Leben weiter. Immer stand irgendwo geschrieben, was er durfte, was er nicht durfte, was er sollte und was er musste.

Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr)

Jetzt hat er einen Gebührenbescheid (Rundfunkbeitrag) von der Gebühreneinzugszentrale bekommen. Herbert M. soll für einen Fernsehanschluss zahlen, obwohl er gar keinen Fernseher hat. Das teilt er der Gebühreneinzugszentrale mit. Schriftlich, damit auch einmal etwas von ihm geschrieben steht.

Doch sein Einspruch interessiert die Verantwortlichen nicht. Sie lehnen seinen Widerspruch ab. Zur Begründung heißt es, dass derzeit jeder Haushalt die Gebühr zahlen müsse. Es käme nicht darauf an, ob man ein Fernsehgerät hat, wie viele oder eben gar keine. Vielmehr gäbe es genügend andere Geräte, über die er Fernsehprogramme empfangen könnte. Das sei ausschlaggebend! Als Beispiel wurde das Internet angeführt. Das war Herbert M. zu viel.

Ein Gerät hat Herbert M.

In seiner Wut greift M. zu Papier und Stift. Er schreibt an das Gericht. Herbert M. will klagen. Nicht gegen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), gegen diese Bürokratie kommt er sowieso nicht an. Er klagt gegen den Staat, und zwar auf Kindergeld. In der Begründung schreibt M., es komme nicht darauf an, ob er Kinder habe, wenn ja, wie viele oder eben keine. Entscheidend ist, dass er über ein „Gerät” verfügt, mit dem er zur Empfängnis beitragen könnte! Das sei ausschlaggebend.

Es bleibt abzuwarten, wie der Richter den Fall beurteilt. Möglicherweise muss vorher ein Gutachter bestellt werden.

Kämpf Herber kämpf. Wir wünschen Herbert alles Gute und viel Erfolg in seinem Kampf gegen die Ungerechtigkeit.

3 Kommentare

  • Posted 3. November 2023
    von Olga T.

    Ich lache Tränen.

  • Posted 11. November 2023
    von Silke G.

    Genial!

  • Posted 16. November 2023
    von Georg

    Auf die Idee muss man erstmal kommen. Super.

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